Wenn es aufgrund der Corona-Beschränkungen zu „existentenzgefährdenden“ Engpässen in gemeinnützigen Vereinen und Verbänden (auch in Selbsthilfevereinigungen von Angehörigen und/oder Menschen mit Behinderung) gekommen ist bzw. kommen sollte, besteht die Möglichkeit das neu aufgelegte Hilfsprogrogramm des Landes Hessen zu nutzen.
Auf Anregung der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Rika Esser, wurde die Liste der förderfähigen Vereine in Hessen erweitert. Die „Verbände behinderter und chronisch kranker Menschen“ können nun auch Anträge bei der Corona-Vereinshilfe stellen. Das Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und
Kulturarbeit“ richtet sich an gemeinnützige Vereine und Verbände mit Sitz in Hessen.
Bei offenen Fragen steht ergänzend die Corona-Hotline des Landes unter Tel. 0611 – 1507 77 zur Verfügung.
Einzelheiten zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den folgenden Dateien: